Der Gesetzgeber hat folgende Schwellenwerte für Ozon in der Luft festgesetzt: - Unterhalb eines Mittelwertes von 110 Mikrogramm pro Kubikmeter, gemittelt über acht Stunden (Acht-Stunden-Mittelwert), wird davon ausgegangen, dass keine gesundheitlichen Schäden auftreten.
- Die EU-Kommission setzt einen Acht-Stunden-Mittelwert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als Grenze, ab der die einzelnen Staaten Gegenmaßnahmen bereit halten sollen.
- Ab einer Konzentration von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter, gemessen über eine Stunde (Ein-Stunden-Mittelwert), muss die Bevölkerung über die Medien informiert werden. Menschen, die besonders empfindlich reagieren, werden aufgerufen, Vorsichtsmaßnahmen (siehe voriges Kapitel) zu ergreifen.
- Ab einem Ein-Stunden-Mittelwert von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter können Fahrverbote ausgesprochen werden.
- Wenn der Ein-Stunden-Mittelwert 360 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht, wird der gesamten Bevölkerung empfohlen, körperliche Anstrengungen zu vermeiden und sich in Innenräumen aufzuhalten, insbesondere am Nachmittag.
Diese Werte werden von Umweltverbänden als zu hoch bezeichnet.
Die aktuellen Ozonwerte können Sie bei den Umweltreferaten der Städte erfahren. Auch die Umweltministerien der Länder sind zur Auskunft verpflichtet.
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Homepage www.umweltbundesamt.de unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/aod.htm die Ozonwerte des Tages zusammen mit den Daten des Vortages und einer Prognose für den folgenden Tag. Die Werte werden zwischen 13:15 und 21:15 Uhr stündlich aus den Messnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes aktualisiert. Auch viele Tageszeitungen und Radiosender informieren über die aktuelle Ozonkonzentration. |